Arbeits-, Schul-, KITA- und Wegeunfälle
In unserer Notfallambulanz nehmen wir jederzeit die Arbeits-Schul und Wegenunfälle auf. In der BG-Sprechstunde werden diese dann bis zur sicheren Heilung und dem Abschluss der Behandlung weiter versorgt.
Durch die Zulassung zum Verletztenartenverfahren VAV (nach § 34 SGB VII) der Berufsgenossenschaften (BG) bieten wir die Möglichkeit, neben den ambulant behandelbaren Verletzungen, auch komplexen stationären Arbeits- und Wegeunfälle zu behandeln.